Mit einer HundertschaftDie Suche geht weiter nach der Ehefrau von Andreas Martin

Die Suche geht weiter nach der Ehefrau von Andreas Martin © Manfred Esser
Laura Müller

Auch eine Hundertschaft von Polizisten, die aus Düsseldorf und Aachen angefordert worden waren, konnte gestern Abend keine neuen Erkenntnisse bringen. Weder das Durchkämmen der umliegenden Waldstücke, noch das Überfliegen der Umgebung des Wohnortes Neukirchen-Seelscheid und der angrenzenden Wahntalsperre war von Erfolg auf der Suche nach der 64-jährigen Ehefrau von Schlagersänger Andreas Martin gekrönt. Das Durchsuchen wurde durch die Nässe der Sträucher und Büsche nach dem Regen für die Polizisten erschwert. Juliana M. hatte am 15.6. 2017 das gemeinsame Haus in Remstoß verlassen und ist seitdem nicht wieder aufgetaucht. Gründe für das Verschwinden der “psychisch angeschlagenen” Frau sind nach wie vor ungeklärt. (Kölner Stadt-Anzeiger).

 

Der Aufruf von Schlager.de (Schlager.de berichtete) hat eine bundesweite Welle in den sozialen Netzwerken in Gang gesetzt. Innerhalb kürzester Zeit wurde der Aufruf auf der Facebook-Seite von Schlager.de mehr als 5.000 Mal geteilt. „Das tut mir sehr leid. Drücke die Daumen, dass es gut ausgeht. Teile es in guter Hoffnung“, schrieb beispielsweise ein User. Viele nehmen Anteil am Schicksal der Familie und wollen helfen. Wir bitten alle Leser, auch weiterhin die Augen offen zu halten.

So wird Juliana M. aus Neunkirchen-Seelscheid beschrieben:

Wird vermisst: Juliana M., die Frau von Andreas Martin © Polizei Rhein-Sieg

 

„Etwa 170 cm groß und schlank mit schulterlangen dunkelblonden Haaren. Wahrscheinlich trägt sie schwarze Oberbekleidung und hat eine schwarze Handtasche bei sich.“

Dringender Aufruf der Polizei: Hinweise bitte an die Polizei unter der Nummer 02241 / 541-0.

Da Schlager.de mit Andreas und Alexander Martin immer wieder gerne zusammenarbeitet, bitten wir auch dringend um Mithilfe aller Schlagerfans. Bitte unterstützt uns bei der Suche! Sachdienliche Hinweise bitte direkt an die o.g. Telefonnummer der Polizei weiterleiten.

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