Sexueller MissbrauchHerzogin Meghan: Muss sie gegen Prinz Andrew vor Gericht aussagen?

Herzogin Meghan: Muss sie gegen Prinz Andrew vor Gericht aussagen? © Chris Jackson/Getty Images
AdelPost
Redaktion

Prinz Andrew ist in den USA angeklagt, Virginia Giuffre als Minderjährige sexuell missbraucht zu haben. Ihr Anwalt bringt als mögliche Zeugin nun Herzogin Meghan ins Spiel.

Dieser Prozess schlägt bereits jetzt hohe Wellen: Prinz Andrew ist in den USA Hauptangeklagter in einem Zivilprozess. Virginia Roberts Giuffre (38) beschuldigt das Mitglied des britischen Königshauses, sie als Minderjährige auf Grundstücken des verurteilten Sexualstraftäters Jeffrey Epstein sexuell missbraucht zu haben. Prinz Andrew weist die Anschuldigungen bislang zurück.

Drei Punkte sprechen für Meghan als Zeugin

Der Staranwalt der Klägerin, David Boies, ist nun auf der Suche nach potenziellen Zeugen. Eine davon könnte Herzogin Meghan sein, wie die "Bild der Frau" berichtet. Der Anwalt glaubt, die Frau von Prinz Harry könnte wichtiges Wissen über das Verhalten des Royals haben. Wie "The Daily Beast" den Juristen zitiert, sei Meghan "jemand, bei dem wir uns darauf verlassen können, dass sie die Wahrheit sagt." Nach Aussagen des Anwalts sprechen drei Punkte für Meghan als Zeugin.

  1. Herzogin Meghan ist in den USA - und damit erreichbar.
  2. Sie ist jemand, der zumindest zeitweise mit Prinz Andrew zu tun hatte: "Aufgrund ihrer früheren Verbindung mit ihm kann sie sehr wohl über wichtiges Wissen verfügen."
  3. Meghan gilt beim Anwalt als jemand, "bei dem wir uns darauf verlassen können, dass sie die Wahrheit sagt".

Darf Herzogin Meghan die Aussage gegen Prinz Andrew verweigern?

Während es im deutschen Recht diverse Möglichkeiten gibt, die Aussage in einem Prozess zu verweigern, sieht das in den USA ganz anders aus. Hier gilt der 5. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten. Und der besagt eindeutig, dass eine Aussage einzig in Bezug auf die eigene Person verweigert werden kann. Und genau das ist im Fall von Prinz Andrew nunmal nicht der Fall. Sollte sich der Anwalt der Klägerin dazu entscheiden, Meghan in den Zeugenstand zu berufen, müsste sie wahrheitsgemäß aussagen.

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