Ein beschädigtes Fahrzeug, eine Verfolgungsfahrt – und ein prominenter Verdacht! Nach einem Unfall in einem Parkhaus in Kempten ermittelt die Polizei wegen Fahrerflucht.
Die Polizei bestätigte am gestrigen Dienstag gegenüber mehreren Medien, dass es sich um ein Fahrzeug handelt, das „einer bekannten Persönlichkeit aus der Musikbranche“ zuzuordnen sei, gibt das Alter mit „61 Jahren“ an.
Was passiert sein soll: Am Dienstag, 9. Juli, soll ein Dodge Charger R/T mit mindestens 370 PS beim Ausparken in einem Kemptener Parkhaus ein anderes Fahrzeug beschädigt haben. Zusätzlich wurden laut Polizei auch eine Schranke und eine Stromleitung in Mitleidenschaft gezogen. Der Gesamtschaden wird auf rund 3.500 Euro geschätzt.
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Der Fahrer soll sich anschließend unerlaubt vom Unfallort entfernt haben. Eine Polizeistreife nahm die Verfolgung auf – durch das Stadtgebiet und weiter auf die A7 in Richtung Füssen, angeblich mit stark überholter Geschwindigkeit. Die Beamten verloren das Fahrzeug aus den Augen.
Der Verdächtige soll 61 sein, Star in der Musikbranche
Laut übereinstimmenden Medienberichten – unter anderem „Bild“, „Focus“ und „HNA“ – wurde das beschädigte Fahrzeug am nächsten Morgen in Wertach entdeckt. Dort befindet sich auch der Wohnsitz des prominenten 61-Jährigen und seiner Lebensgefährtin. Ein Sprecher des zuständigen Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West gegenüber Schlager.de: „Das Fahrzeug wurde am Folgetag an der Halteradresse angetroffen. Es ist ein Firmenfahrzeug. Der als Fahrer beschuldigte Tatverdächtige wurde dabei von uns nicht angetroffen.“ So sei auch beispielsweise ein Alkohol- oder Drogentest im Falle eines Verdachtes nicht möglich gewesen. Aus persönlichkeitsrechtlichen Gründen sei nur diese Auskunft möglich: „Es handelt sich um einen 61-jährigen Mann, eine Person des öffentlichen Lebens, die in der Musiksbranche sehr bekannt ist.“ Ein Anhörungsersuchen sei von der zuständigen Dienststelle verschickt worden.
Nun meldet sich ein Anwalt ausführlich
In Zuge der gestrigen Berichterstattungen zitierte „Bild“ den Rechtsanwalt Achim Ziegler: „Unser Mandant wird zum jetzigen Zeitpunkt weder kommentieren, (…) noch sonstige Erklärungen abgeben.“
Schlager.de fragte bei Ziegler nach, schließlich könnte sich die Situation verändert haben. Der antwortete mit einer Presseerklärung: „Im Hinblick auf die aktuelle Presseberichterstattung bezüglich unseres Mandanten geben wir auftragsgemäß hiermit nachfolgende abschließende Presseerklärung ab: Unser Mandant wird zum jetzigen Zeitpunkt weder kommentieren, ob gegen ihn ein Ermittlungsverfahren anhängig ist, noch sonstige Erklärungen abgeben. Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass, selbst wenn ein entsprechendes Ermittlungsverfahren anhängig wäre, in jedem Fall die Unschuldsvermutung gilt – was wir unbedingt zu beachten bitten. (…) Mit der Nennung seines Namens im Zusammenhang mit einem angeblichen Ermittlungsver-
fahren ist unser Mandant ausdrücklich nicht einverstanden.“
Was wirklich passiert ist, versuchen nun die Ermittlungsbehörden zu ermitteln.
Anmerkung der Redaktion:
Die Redaktions beachtet die Unschuldsvermutung und distanziert sich von jeder Vorverurteilung.