Nach einem Crash in einem Parkhaus in Kempten steht ein Star-Musiker (61) unter Verdacht, Fahrerflucht begangen zu haben – angeblich mit Vollgas.
Die Polizei ermittelt. Noch gilt die Unschuldsvermutung. Doch klar ist: Sollte sich der Verdacht bestätigen, könnte es für den Promi richtig eng werden.
Vor allem, wenn es eine juristisch brisante Vorgeschichte geben würde.
Was passiert sein soll: Am 9. Juli kracht es in einem Kemptener Parkhaus.
Ein Dodge Charger R/T mit über 370 PS beschädigt beim Ausparken ein anderes Auto, eine Schranke und ein Stromkabel – Schaden: rund 3.500 Euro. Statt sich zu stellen, flieht der Fahrer. Die Polizei verfolgt ihn durch die Innenstadt bis auf die A7 – verliert ihn aus den Augen. Am nächsten Tag steht der Wagen laut vor dem Wohnhaus des Verdächtigen in Wertach.
Nino de Angelo soll nichts kommentieren
Schlager.de hakte nach. Von einem Sprecher des zuständigen Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West konnte Schlager.de schließlich erfahren: „Das Fahrzeug wurde am Folgetag an der Halteradresse angetroffen. Es ist ein Firmenfahrzeug. Der als Fahrer beschuldigte Tatverdächtige wurde dabei von uns nicht angetroffen.“ So sei auch beispielsweise ein Alkohol- oder Drogentest im Falle eines Verdachtes nicht möglich gewesen. Aus persönlichkeitsrechtlichen Gründen sei nur diese Auskunft möglich: „Es handelt sich um einen 61-jährigen Mann, eine Person des öffentlichen Lebens, die in der Musiksbranche sehr bekannt ist.“ Ein Anhörungsersuchen sei von der zuständigen Dienststelle verschickt worden.
+++ Nach Crash eines Musik-Stars – Nino de Angelo mit Kracher-Clip +++
Schlager.de fragte auch bei Achim Ziegler nach. Denn der Anwalt von Nino de Angelo hatte sich inzwischen angeblich bei „Bild“ zu Wort gemeldet. Ziegler: „Ob gegen meinen Mandanten ein Ermittlungsverfahren läuft, ist uns derzeit nicht bekannt.“ Ziegler antwortete Schlager.de mit einer Presseerklärung: „Im Hinblick auf die aktuelle Presseberichterstattung bezüglich unseres Mandanten geben wir auftragsgemäß hiermit nachfolgende abschließende Presseerklärung ab: Unser Mandant wird zum jetzigen Zeitpunkt weder kommentieren, ob gegen ihn ein Ermittlungsverfahren anhängig ist, noch sonstige Erklärungen abgeben. Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass, selbst wenn ein entsprechendes Ermittlungsverfahren anhängig wäre, in jedem Fall die Unschuldsvermutung gilt – was wir unbedingt zu beachten bitten. (…) Mit der Nennung seines Namens im Zusammenhang mit einem angeblichen Ermittlungsver-
fahren ist unser Mandant ausdrücklich nicht einverstanden.“
Worum es in der Ermittlung gegen einen 61-Jährigen Musikstar juristisch geht: Fahrerflucht nach § 142 StGB. Das Gesetz ist klar: Wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, begeht eine Straftat – auch bei reiner Sachbeschädigung.
- Strafrahmen: bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
- Zusätzlich: mindestens 3 Punkte in Flensburg
- Führerscheinentzug für mindestens 6 Monate
- in der Regel: medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU).
Laut bussgeldkatalog.org liegt die Bagatellgrenze bei 1.300 Euro – ab diesem Schaden ist mit dem Entzug der Fahrerlaubnis zu rechnen. Juristisch ist das hochbrisant. Denn sollte der Verdächtige zudem bereits öffentlich als alkoholrückfällig gelten, würde er auch als potenziell ungeeignet zum Führen eines Fahrzeugs gelten – ein K.-o.-Kriterium in jedem Strafprozess mit Verkehrsbezug. Gerichte werten Wiederholung und Musterverhalten schärfer als Einzeltaten.
Strafrechtler weiß: Bei Promis sind Gerichte besonders konsequent
Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht, der sich auch schon in seinem Blog „strafrechtsblogger.de“ allgemein zu ähnlichen Fällen geäußert hat: „Hat man sich erst einmal vom Unfallort entfernt, so ist die Tat vollendet. Auch eine Rückkehr nützt dem Täter nichts mehr.“ Gerade bei bekannten Persönlichkeiten würden Gerichte besonders konsequent vorgehen, so Dietrich. Eine Einstellung des Verfahrens sei bei derartigem Schaden praktisch ausgeschlossen – und eine MPU nahezu unausweichlich.
Neben dem Strafrecht droht ein zweiter Hammer – von der eigenen Kfz-Versicherung. Laut dem Portal „versicherungsrechtsiegen.de“ können Versicherer bei Fahrerflucht bis zu 5.000 Euro Regress geltend machen. Begründung: Wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, verletzt seine vertraglichen Pflichten – und bleibt auf den Kosten sitzen.
Wenn sich der Verdacht bestätigt, droht dem Promi ein ganzer Katalog an Konsequenzen:
- Strafverfahren wegen Fahrerflucht,
- hohe Geldstrafe oder Freiheitsstrafe auf Bewährung,
- Führerscheinentzug mit anschließender MPU,
- bis zu 5.000 Euro Regress von der Versicherung,
- und ein Eintrag ins Bundeszentralregister – mit Wirkung auf Jahre.
Ob der Verdächtige zum mutmaßlichen Täter wird, was weiter geschehen wird – Um dies zu klären arbeiten die Ermittlungsbehörden nun mit Hochdruck.
Anmerkung der Redaktion:
Die Redaktion beachtet die Unschuldsvermutung und distanziert sich von jeder Vorverurteilung.