Ist jetzt nach dem Crash mit Unfallflucht im Allgäu wieder Lachen angesagt? Jetzt meldet sich Nino de Angelo zu Wort – und wie! Via Instagram postete er am Mittwoch ein Video. Und das hat es in sich.
Zu sehen: ein „Drift-Clip“ – ein Porsche fegt durch ein Parkhaus, unterlegt ist das Video mit de Angelos Song „Leben ist Kollision“. Dazu schreibt er: „Angeblich soll ein 61-jähriger Star aus der Musikbranche am Steuer sitzen“ (Fehler korrigiert).
Zufall – oder schelmische Absicht? Denn es gibt einen realen Fall, den derzeit die Ermittlungsbehörden im Allgäu beschäftigt: Parkhaus-Crash und wilde Fahrerflucht mit einem US-Muscle Car in Kempten. Der Verdächtige, der das Fahrzeug gesteuert haben soll: ein Mann, 61, „eine Person des öffentlichen Lebens, die in der Musikbranche sehr bekannt ist“, wie ein Sprecher des zuständigen Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West gegenüber Schlager.de angibt.
Nino de Angelo – Sein Anwalt redet Klartext
Brisant: „Das Fahrzeug wurde am Folgetag an der Halteradresse angetroffen. Es ist ein Firmenfahrzeug. Der als Fahrer beschuldigte Tatverdächtige wurde dabei von uns nicht angetroffen.“ So sei auch beispielsweise ein Alkohol- oder Drogentest im Falle eines Verdachtes nicht möglich gewesen. Ein Anhörungsersuchen sei von der zuständigen Dienststelle verschickt worden, so der Pressesprecher weiter.
+++ Nino de Angelo: Verlobte versteckt sein Handy – Was dahinter steckt +++
Dann taucht in den Medien (u.a. „Bild, „Focus“, „HNA“) zu dem Vorfall der Name von Schlagerstar Nino de Angelo (61) auf. Gegenüber „Bild“ soll dessen Anwalt, Achim Ziegler gesagt haben: „Unser Mandant wird zum jetzigen Zeitpunkt weder kommentieren, (…) noch sonstige Erklärungen abgeben.“ Von einem Ermittlungsverfahren sei zu diesem Zeitpunkt nichts bekannt.
Schlager.de hakte bei Achim Ziegler nach, wollte unter anderem wissen, ob gegen seinen Mandanten ein Ermittlungsverfahren läuft. Die Antwort kam per Presseerklärung: „(…) Unser Mandant wird zum jetzigen Zeitpunkt weder kommentieren, ob gegen ihn ein Ermittlungsverfahren anhängig ist, noch sonstige Erklärungen abgeben. Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass, selbst wenn ein entsprechendes Ermittlungsverfahren anhängig wäre, in jedem Fall die Unschuldsvermutung gilt – was wir unbedingt zu beachten bitten. (…) Mit der Nennung seines Namens im Zusammenhang mit einem angeblichen Ermittlungsverfahren ist unser Mandant ausdrücklich nicht einverstanden.“
Nur Stunden später meldete sich schließlich Nino de Angelo mit diesem Parkhaus-Drift-Video. Ein lustig gemeintes Statement? Ein typischer Nino? Schlager.de erreicht dessen Verlobte am Telefon. Und – sie erfährt erst durch Schlager.de von diesem Clip! Großes Lachen, als sie der Schilderung des Videos zuhört. „Ich kenn‘ das noch nicht. Ich kontrolliere ihn ja auch nicht .. Oh, Gott, na, ja … Ich muss mir das gleich mal angucken.“
Hört sich tatsächlich nach einem „typischen Nino“ an … Übrigens: Schlager.de fragte auch Nino de Angelos Anwalt an. Doch der antwortete nicht. Er nimmt seine Presseerklärung beim Wort.