schlager.de Freigetränk-Aktion auf dem Schlagermove in Hamburg am 5. Juli 2025
1. Veranstalter der schlager.de Freigetränk-Aktion
Veranstalter der Freigetränk-Aktion („Aktion“) ist die FUNKE Digital GmbH, Friedrichstraße 70, 10117 Berlin („Veranstalter“).
Die FUNKE Digital GmbH ist nicht Veranstalterin des Schlagermove.
2. Teilnahmeberechtigung
- Die Teilnahme ist kostenlos und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen. Mit der Anmeldung für die Aktion werden diese Teilnahmebedingungen ausdrücklich anerkannt.
- Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Teilnahme ist nicht vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung abhängig.
- Nicht teilnahmeberechtigt sind die Beschäftigten des Veranstalters und der mit ihm gem. §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen sowie deren Familienmitglieder. Zudem behält sich der Veranstalter vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, bspw. bei Manipulationen im Zusammenhang mit der Durchführung der Aktion, bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Aktion.
- Jede*r Teilnehmer*in darf nur einmal an dieser Aktion teilnehmen. Mehrfachteilnahmen sind ausgeschlossen. Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer*innen im Falle einer Mehrfachteilnahme von der Aktion gemäß Ziffer 2 Abs. 3 dieser Bedingungen auszuschließen.
3. Teilnahmeablauf
- Die Teilnahme an der Freigetränk-Aktion erfolgt wie folgt:
- Nutzer der schlager.de App werden auf die Aktion aufmerksam gemacht.
- Durch Klicken auf den Aktionslink in der App gelangen die Nutzer zu einer Anmeldemaske.
- Dort müssen die Nutzer ihren Namen, Vornamen und ihre E-Mail-Adresse angeben. Die Angabe der E-Mail-Adresse ist verpflichtend. Zur Teilnahme genügt die Anmeldung und Absendung des Formulars. Als Teilnehmer*in der Aktion gilt diejenige Person, der die E-Mail-Adresse, die bei der Anmeldung angegeben worden ist, gehört.
- Nach Absenden des Formulars erhalten die Nutzer per E-Mail ein Ticket mit einem QR-Code für ein kostenloses Freigetränk auf dem Schlagermove am 5. Juli 2025.
- Die Teilnahme an der Aktion ist vom 28.05.2025 bis zum 05.07.2025 möglich.
- Das Ticket berechtigt zum Bezug eines kostenlosen Freigetränks (Bier, Softdrink, Wein oder Sekt) ausschließlich an der schlager.de Bar auf dem Heiligengeistfeld während des SchlagerMoves am 5. Juli 2025. Nur ein Freigetränk pro Person. Eine Barauszahlung des Ticketwerts ist nicht möglich. Der Anspruch auf das Freigetränk ist nicht übertragbar. Das Angebot gilt nur, solange der Vorrat reicht. Für alkoholische Getränke gilt ein Mindestalter von 18 Jahren, das ggf. durch Vorlage eines Ausweises nachzuweisen ist.
- Das Ticket ist ausschließlich am 5. Juli 2025 während der Öffnungszeiten der schlager.de Bar auf dem Heiligengeistfeld gültig. Das Ticket muss vorgezeigt und der QR-Code gescannt werden. Der QR-Code kann nur einmal eingelöst werden. Nach dem Scannen gilt das Ticket als eingelöst und kann nicht erneut verwendet werden.
4. Datenschutz
- Die im Rahmen der Teilnahme an der Freigetränk-Aktion erhobenen personenbezogenen Daten (Name, Vorname, E-Mail-Adresse) werden vom Veranstalter ausschließlich zur Durchführung der Aktion und zur Versendung des Tickets verwendet.
- Weitere Informationen zum Datenschutz und zu den einzelnen Datenverarbeitungsprozessen, insbesondere zur Geltendmachung von Betroffenenrechten, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Fragen zum Datenschutz im Rahmen der Aktion richten Sie bitte an datenschutz.digital@funkemedien.de
5. Haftungsausschluss:
Der Veranstalter haftet nicht für technische Störungen, die den Teilnahmevorgang beeinträchtigen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Aktion jederzeit ganz oder zeitweise auszusetzen, wenn Schwierigkeiten auftreten, welche die Integrität der Aktion gefährden.
6. Sonstiges:
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.