Klage!Heino: Karnevalsverein verklagt Volksmusikstar

Heino: Karnevalsverein verklagt Volksmusikstar Heino © Frank Weichert / Schlager.de
Patrizia Bartels

Wenn das mal nicht nach hinten losgeht für den kleinen Aachener Karnevalsverein in Wahlheim. Erst buchte der Vereinschef Volksmusikstar Heino für eine Veranstaltung, dann soll selbiger um Rechnungsminderung gebeten haben. Als Heinos Manager Helmut Werner dies ablehnte, versucht besagter Vereinschef drei Monate nach Heinos Auftritt ihn vor den Kadi zu zerren. Begründung: Heino soll entgegen der Vereinbarung Vollplayback gesungen haben! Schlager.de fragte bei Heino nach – und erhielt überraschende Antworten.

Soll Heino abgezogen werden?

Für Volksmusikstar Heino gleicht das Vorgehen des Vereins einem Schildbürgerstreich. Sein Manager Helmut Werner befürchtet hingegen eine große Gefahr für seine Branche: "Wo kommen wir denn da hin, wenn einem Künstler Monate nach seinem Auftritt Dinge vorgeworfen werden und dann die Gage zurück verlangt wird." Heino sagt sauer: "Ich habe Halbplayback gesungen! Ich habe jeden Titel auf der Bühne mitgesungen." Sein Manager fügt hinzu: "Wenn der Veranstalter die Kosten für einen kompletten Live-Auftritt mit Band bezahlen hätte können, dann hätte Heino auch live gesungen." Doch das gab die Vereinskasse wohl nicht her.

Lügt der Vereinschef?

Fakt sei wohl, dass der Verein bereits bei Vertragsabschluss nach einem Skonto fragte, den der Manager dem Vertragspartner auch zugestand. Der Auftritt sollte im September stattfinden. Wegen Corona meldeten sich aber deutlich weniger Gäste für die Vereinsveranstaltung an. Woraufhin der Vereinschef bei Heinos Manager versucht haben soll, die Gage noch einmal herunterzuhandeln – was Werner aber ablehnte. Der Auftritt fand statt, Heino gab sogar noch drei Zugaben und sein Manager stellte auch noch kostenfrei zwei Tänzerinnen zur Verfügung. Jetzt, drei Monate nach Heinos Auftritt, verlangt der Vereinschef die bereits bezahlte Gage teilweise zurück.

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Heino: Er kann gar nicht verklagt werden!

Via Facebook klagt der gemeinnützige Verein, man wolle nicht hinnehmen, dass der Verein einen Halbplayback-Vertrag mit Live-Gesang vereinbart habe, aber "nur einen Vollplaybackauftritt (alles vom Band)" abgeliefert bekommen habe. Eine Unterstellung, die Heino vehement abstreitet! Deshalb wolle man nun Klage einreichen. Seltsam ist nun aber, dass der Verein in dem Künstlervertrag den Passus „wie die Darbietung erfolge, sei Sache des Künstlers“ unterschrieben hat! Mit genau diesem Satz wird nämlich die Frage Voll- oder Halbplayback ad absurdum geführt. Bedeutet: Im Nachhinein wird es für den Verein schwer werden, erfolgreich zu klagen. Helmut Werner: "Fraglich ist, ob der Verein überhaupt über die finanziellen Mittel verfügt, Klage einzureichen. Dem schauen wir gelassen entgegen." Und noch ein letztes Schmankerl: Der Vertrag wurde zwischen Heinos Management und dem Verein geschlossen. Manager Werner: "Der Verein kann nach deutschem Gesetz nur das Management, nicht aber Heino persönlich verklagen, weil der Vertrag mit mir abgeschlossen wurde." Schlager.de bleibt dran!

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