Erfolg auch vor Gericht Helene Fischer: Burda-Verlag muss 47.000 EUR Entschädigung zahlen

Helene Fischer: Burda-Verlag muss 47.000 EUR Entschädigung zahlen © BMC-Images/Dominik Beckmann

Zweifelsohne ist Helene Fischer derzeit einer der größten deutschen Superstars, wenn nicht DER Star schlechthin. Die immense Popularität bietet sicher ein tolles und aufregendes Leben, hat aber auch Schattenseiten, von denen Helene ungewöhnlich offen im Sommer in Gregor Meyles Sendung „Meylensteine“ sprach.

 

Die teils unerträgliche, an den Haaren herbeigezogene und an den Fakten vollkommen uninteressierte Berichterstattung einiger Blätter der „Yellow Press“ macht dem Star zu schaffen. Als Gregor Meyle ihr exemplarisch die vom Burda-Verlag vertriebene „Neue Woche“ (Auflage: über 200.000 Stück) zeigte, sagte Helene: „Die sind wie Giftpilze, die aus dem Boden wachsen und die man nicht aufhalten kann“. Und weiter: „Und das Traurigste daran ist eigentlich, dass noch viel zu viele Menschen das kaufen – und dass sie es glauben.“

Die Klage hat Erfolg

Die Reaktion des Blattes war dann womöglich der berühmte Tropfen, der ein Fass zum Überlaufen bringt. Statt sich den deutlich kritischen Tönen zu stellen, hat die „Neue Woche“ einen Screenshot der Pro7-Show gezeigt und unter das Foto geschrieben: „Zusammen mit Sänger Gregor Meyle schaut sich die Schlager-Queen die Neue Woche an“.

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Spätestens, wenn man diese „Vorgeschichte“ kennt ahnt man, was Helene dazu bewogen hat, sich gerichtlich gegen den Burda-Verlag zur Wehr zu setzen. Wie die Hamburger Gerichtspressestelle am Montag bestätigte, hat Helene sich angesichts der sich fortsetzenden Berichte über eine mögliche Schwangerschaft in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt gefühlt und bekam Recht.

Laut Angeben des Branchendienstes Meedia übertrifft das allerdings noch nicht rechtskräftige Urteil sogar die von Fischers Anwälten geforderten 30.000 EUR. Ob der Burda-Verlag inzwischen bereut, Helene mit dem von ihm ausgelobten Bambi geehrt zu haben, wurde derweil nicht überliefert…

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