Auf geht's!Die Wohnung als Vermieter renovieren

Die Wohnung als Vermieter renovieren © images.unsplash.com
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Als Vermieter gibt es zwei finanzielle Aspekte, eine Wohnung zu renovieren. Der Eine ist der Werterhalt der Wohnung, der Andere ihre Wertsteigerung. Da die Vermietung einer Wohnung aber über die berechtigten Interessen des Vermieters hinausgeht und auch die Interessen des Mieters berührt, ist der Vermieter darüber hinaus immer dann zur Renovierung der Wohnung verpflichtet, wenn Beschädigungen festgestellt werden oder von der Mietsache eine Gesundheitsgefahr ausgeht. Eine Gesundheitsgefahr für die Hausgemeinschaft besteht zum Beispiel bei einem Rohrbruch, anderen Wasserschaden, feuchten Wänden und Schimmelbildung.

In den meisten Fällen ist eine Renovierung eine sinnvolle Investition in das zu vermietende Eigentum, zumal Vermieter in der Regel über ein gutes Gespür dafür verfügen, wann eine Renovierung angebracht ist. Wir geben Tipps, um diese Arbeit schneller, besser und günstiger durchführen zu können, klären über die rechtlichen Aspekte auf und beschreiben auch den Nutzen, den Mieter und Vermieter von der Renovierung haben.

Tipps zur Renovierung des Mietobjekts

Unsere Tipps erheben nicht den Anspruch der Vollständigkeit. Wir hoffen aber, Vermietern wertvolle Anregungen zu geben, die sie in ihrem Interesse und im Interesse der Mieter bei den notwendigen Renovierungsarbeiten unterstützen. Dies wäre dann auch für Sie ein Hit.

Kosten sparen

Sparmöglichkeiten bestehen durch die Bevorzugung von Second-Hand-Anbietern, wobei es in Deutschland bekanntlich viele Second-Hand-Shops gibt, die Sparfüchse mit niedrigen Preisen entzücken. Wer sich vor größeren Aufgaben für einen Dienstleister einen verbindlichen Kostenvoranschlag machen lässt, bewahrt sich vor bösen Überraschungen und hält den Preis während der Baumaßnahmen so niedrig wie vereinbart, selbst wenn sich die Kosten für den Dienstleister unverhofft erhöhen. Ein Anbietervergleich für Handwerker senkt die Kosten weiter. Schließlich sind von Handwerkern, die in Handwerkerportalen tätig sind, die günstigsten Preise zu erwarten.

Renovierungskosten steuerlich absetzen

Kleinere Baumaßnahmen, welche die Nutzungsdauer oder den Nutzwert nicht wesentlich verlängern beziehungsweise erhöhen, sind als Erhaltungsaufwand in voller Höhe steuerlich absetzbar. Geht das Finanzamt allerdings davon aus, dass die handwerklichen Tätigkeiten im Haus zur Verlängerung oder Erhöhung des Nutzwertes beitragen, dann lassen diese sich über mehrere Jahre hinweg von der Steuer absetzen, allerdings nicht mehr um den vollen Betrag. Kostenlos Angebote von Malern bei Gelbe Seiten einholen – informieren Sie sich unter diesem Link!

Was kann man selbst machen und was besser nicht?

Geht es lediglich um das Streichen von Wänden, dann benötigt es dafür nicht allzu viel handwerkliches Geschick. Anders verhält sich der Fall aber bei schwierigen Arbeiten, bei denen ein falscher Schritt fatale Folgen hätte, sowie bei gefährlichen Arbeiten. Zu Sanierungstätigkeiten, die besser einer qualifizierten Fachkraft überlassen werden, gehören Arbeiten an der Heizung, an den Wassersystemen und an Elektroleitungen.

Vorausblickend renovieren

Kosten für die Renovierung lassen sich auch durch ein vorausblickendes Renovieren einsparen. Zunächst hilft es, die Renovierung auf lange Sicht zu planen, um auf diese Weise mehr Schnäppchen für das Material abzugreifen. Generell sind Materialien außerhalb der Saison am günstigsten. Terrassenfliesen kommen zum Beispiel im Herbst in der Regel in den Sale. Weitere Spareffekte sind dadurch möglich, dass man notwendige Sanierungsschritte in einem Zuge erledigt, anstatt jede Sanierung nur für sich selbst. Auf diese Weise ist es zum Beispiel sinnvoll, die Wasserleitungen gleich mit auszutauschen, wenn die Fliesenverlegung sie ohnehin freilegen wird.

Mehr Miete durch Steigerung des Gebrauchswertes

Ein typisches Motiv eines Vermieters, eine Mietwohnung zu renovieren oder renovieren zu lassen, besteht darin, eine Mieterhöhung für das Wohnobjekt zu erwirken. Nach dem deutschen Mietrecht rechtfertigt eine Modernisierung der Wohnung die Erhöhung der Mietsache. Eine Modernisierung der Wohnung wird als Baumaßnahme definiert, die eine erhebliche Steigerung ihres Gebrauchswerts und eine Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse bewirkt oder zur besseren Dämmung und Isolierung der Wohnung führt. Im Zweifel können Vermieter sich an einen Mietrechtsexperten wenden, um zu prüfen, ob eine angedachte Modernisierung auch im rechtlichen Sinne als Modernisierung anerkannt wird. 

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